Einspruch abgewiesen

Einspruch gegen Spielwertung Empor Rostock - EHV Aue vom 10.12.2021 wurde abgewiesen


Der Einspruch des EHV Aue gegen die Spielwertung der Bundesligapartie vom 10.12.2021 HC Empor Rostock  - EHV Aue 34:35 wurde zurückgewiesen.
Unter anderem bemängelte der EHV Aue ein nicht gegebenes Tor nach einem Siebenmeter in der achten Spielminute und plädierte auf Grund der Ein-Tore-Niederlage die Wertung des Spiels aufzuheben und das Spiel neu anzusetzen.
Dieser Antrag wurde nunmehr von der 2. Kammer des Bundessportgerichts abgewiesen. Zur Begründung hieß es im Urteil: „In Rede stand alleine die tatsächliche Frage, ob der Ball die Torlinie vollständig passiert hatte. Nach der Wahrnehmung der Schiedsrichter war das nicht der Fall – auch wenn die Schiedsrichter in dieser Frage zunächst noch Klärungs- und Abstimmungsbedarf hatten. Eine spätere Video- und Bildanalyse identifiziert zwar womöglich die Wahrnehmung der Schiedsrichter während des Spiels als unzutreffend. Es verbleibt aber auch in einem solchen Fall beim Grundsatz der Unanfechtbarkeit der Tatsachenfeststellung.“
Der EHV Aue wird gegen das Urteil aufgrund der Aussichtslosigkeit und der hohen Kosten keine weiteren Rechtsschritte einleiten.
„Wir sind enttäuscht, dass wir trotz des - aus unserer Sicht - klaren Tores keinen Erfolg hatten mit unserem Einspruch. Die Tatsachenentscheidung der Schiedsrichter steht jedoch unumstößlich. Somit werden wir das Urteil akzeptieren müssen. Wir konzentrieren uns jetzt auf die restlichen Spielen und müssen dort die nötigen Punkte für den Klassenerhalt holen.“ , so Stephan Swat, der sportliche Leiter des EHV Aue
Geschäftsführer Rüdiger Jurke: „Natürlich sind wir traurig, dass unser Antrag abgelehnt wurde, da es ein reguläres Tor war, was man in der Videoaufzeichnung auch sieht. Die Schiedsrichter haben es anders gesehen. Es ist eben eine Tatsachenentscheidung. Die müssen wir so akzeptieren. Jetzt konzentrieren wir uns auf den Rest der Saison und werden alles tun, um die Klasse zu halten.“

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