Das Wichtigste zu erst:
AM SAMSTAG WIRD (Stand heute) GESPIELT!
Derzeit sind 50% Hallenauslastung erlaubt. Bedeutet es dürfen 1100 Zuschauer unsere Heimspiele besuchen.
Welche Zugangsbedingungen gelten für die Spiele am 19.02. gegen Lübeck, 23.02. gegen Hamm und 02.03. gegen Nordhorn?
Für die drei bevorstehenden Heimspiele gelten die bekannten „2G+ Regelungen“!
Wer ist bei 2G+ zugangsberechtigt?
Der Einlass ist nur mit 2G-Nachweis (vollständig geimpft oder innerhalb der letzten drei Monate genesen) und negativem Testbefund gestattet (Schnelltest maximal 24 Stunden, PCR-Test 48 Stunden alt).
Vom Testnachweis entbunden sind all jene Personen, die entweder eine dritte Impfung (Booster) erhalten haben oder den Nachweis einer doppelten Impfung plus zusätzlicher Genesung erbringen.
Es besteht ein Nachweis über die Erst- und Zweitimpfung, welcher nicht jünger als 14 Tage und nicht älter als 3 Monate ist.
Darüber hinaus sind Kinder bis 6 Jahre vom 2G-Nachweis und der Testpflicht ausgenommen. Ebenso Schüler bis einschließlich 17 Jahre, sofern sie regelmäßig an der Schule getestet werden.
Selbsttests sind unzulässig.
Wer nachweislich nicht geimpft werden darf, muss einen negativen Testnachweis vorlegen.
Wie kann ich den 2G+-Nachweis erbringen?
Geimpft
originaler Impfausweis
digitaler Impfnachweis (Corona-Warn-App oder CovPass App)
Genesen
gültiger Genesenennachweis nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion (höchstens drei Monate alt)
Keine Impfung erlaubt
ärztliches Attest
Testnachweis (wenn erforderlich)
Antigenschnelltest (max. 24h alt) einer zertifizierten Teststelle,
PCR-Test (max. 48h alt)
Wo befindet sich der 2G+-Checkpoint?
Der 2G+-Regeln werden direkt am Eingang kontrolliert. Der Zugang zur Halle kann nur nach dem Vorzeigen eines gültigen 2G+-Nachweises erfolgen.
Besteht die 2G+-Nachweispflicht auch für Kinder und Jugendliche?
Kinder bis einschließlich 6 Jahre müssen keinen Nachweis erbringen. Gleiches gilt für Kinder bis einschließlich 17 Jahre, sofern sie regelmäßig an der Schule getestet werden. Als Beleg dient der Schülerausweis, Einschulungsbescheid, eine Schulbesuchsbestätigung, ein aktuelles Zeugnis oder Ähnliches.
Müssen Besucher in der Erzgebirgshalle eine Maske tragen?
Ja. Für alle Besucher ist das Tragen einer zertifizierten Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske für Erwachsene, medizinische für Kinder und Jugendliche) in der Erzgebirgshalle verpflichtend. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen.
Muss am Sitzplatz eine Maske getragen werden?
Ja. Die Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske) muss auch am Sitzplatz getragen werden und darf nur während des Verzehrs von Speisen oder Getränken abgenommen werden.
Welche Masken sind zulässig?
Erwachsene müssen eine FFP2-Maske tragen, bei Kindern und Jugendlichen ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend. Lediglich Kinder unter sechs Jahre sind von besagter Maskenpflicht ausgenommen.