EHV Aue legt Einspruch ein

Pressemitteilung 14/21/22

EHV Aue legt gegen die Spielwertung HC Empor Rostock – EHV Aue Einspruch ein

Der EHV Aue hat am heutigen Tag beim Bundessportgericht Einspruch gegen die Wertung des Spieles am vergangenen Freitag in Rostock erhoben.


In der achten Spielminute wurde ein klares Tor für Aue nach Siebenmeter nicht gegeben, obwohl der Torwartschiedsrichter den Treffer angezeigt hatte.


Bereits fünf Minuten vorher gab es in der dritten Spielminute einen weiteren Regelverstoß. Beim Ballbesitz Aue erfolgte nach einer Spielunterbrechung wegen eines Pfiffes von den Rängen die Fortsetzung des Spieles mit Ballbesitz und Abwurf für den HC Empor Rostock.

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